Ab 2030 soll dir für die Invalidenversicherung (IV) mehr vom Lohn abgezogen werden: 0.1 Prozentpunkte mehr, gleich viel zahlt dein Arbeitgeber. Das schlägt der Bundesrat mit der IV-Integrationsreform vor, die er am 04.11.2026 in die Vernehmlassung geschickt hat. Bei 100'000 Franken Jahreslohn sind das 100 Franken im Jahr. Wer mehr als 181'440 Franken verdient, zahlt befristet noch etwas dazu.

Der Grund ist die leere Kasse. Die IV schreibt laut BSV seit 2025 ein Umlagedefizit, also mehr Ausgaben als Einnahmen. 2025 waren es über 200 Millionen Franken, bis 2030 dürften es über 600 Millionen im Jahr sein. Dazu kommen rund 200 Millionen Zins im Jahr für die Schulden bei der AHV. Diese Schulden betragen laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) rund 10 Milliarden Franken. Ohne Gegenmassnahmen wäre das Vermögen der IV 2031 aufgebraucht.

Der Mechanismus

Heute gehen von deinem Lohn 1.4% an die IV, je zur Hälfte von dir und vom Arbeitgeber. So steht es im Merkblatt 2.01 der AHV/IV, Stand 01.01.2026. Zusammen mit AHV und Erwerbsersatz (EO) sind es 10.6%. Den IV-Satz hat der Bund seit 1995 nicht mehr erhöht, schreibt das BSV.

Die Reform greift an drei Stellen. Erstens steigt der IV-Beitrag dauerhaft um 0.2 Prozentpunkte. Das bringt 2030 rund 980 Millionen Franken. Zweitens schiebt der Bund von 2030 bis 2039 weitere 0.05 Prozentpunkte von der EO zur IV. Dieser Teil kostet dich nichts, der Gesamtsatz bleibt gleich. Drittens zahlen hohe Einkommen von 2030 bis 2039 zusätzlich 0.6 Prozentpunkte, aber nur auf dem Teil über 181'440 Franken. Das ist das Sechsfache der maximalen AHV-Rente. Auch das teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber hälftig.

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Was dich der höhere IV-Beitrag kostet

60'000 Franken Lohn: 60 Franken mehr im Jahr, also 5 Franken im Monat.

100'000 Franken: 100 Franken mehr im Jahr.

250'000 Franken: rund 456 Franken mehr im Jahr, davon 206 Franken Zusatzbeitrag auf den Teil über 181'440 Franken (2030 bis 2039).

Eigene Rechnung The Franc, nur dein Anteil, mit heutigen Grenzwerten. Dein Arbeitgeber zahlt gleich viel.

Wo es für Einzelne wirklich teuer wird

Der Lohnabzug trifft alle, aber wenig. Härter trifft eine andere Massnahme wenige Menschen. Heute gibt es laut Art. 28b IVG eine ganze Rente ab einem IV-Grad von 70%. Neu soll die Schwelle für Neurenten bei 80% liegen, so das BSV. Wer einen IV-Grad von 75% hat, bekäme dann eine Rente von 75% statt einer ganzen Rente. Bei einer ganzen Rente von 2'520 Franken im Monat, dem heutigen Maximum, wären das 630 Franken weniger pro Monat. Das ist unsere eigene Rechnung. Die neue Schwelle gilt laut BSV für Neurenten.

Weitere Kürzungen: Wer in einer Eingliederung ist und niemanden unterstützen muss, soll ein Taggeld von 70% statt 80% des früheren Lohns erhalten, mit Ausnahmen für tiefe Einkommen. Diese Sparmassnahmen bringen laut Bundesrat 2030 rund 150 Millionen Franken, 2040 rund 400 Millionen. Neu fliesst auch ein Sechstel der Spielbankenabgabe an die IV, rund 60 Millionen im Jahr.

Dazu kommt ein neuer Hebel für junge Menschen. 18- bis 24-Jährige mit schweren psychischen Erkrankungen sollen eine Integrationsentschädigung von rund 1'000 Franken im Monat und enge Beratung erhalten, statt früh in die Rente zu gehen. Der Bundesrat schätzt, dass das rund 1'000 Personen betrifft.

Unsere Einschätzung: Für die meisten Erwerbstätigen ist der Lohnabzug ein kleiner Posten. Ins Gewicht fällt die Reform für zwei Gruppen: für sehr hohe Einkommen während zehn Jahren und für künftige IV-Bezüger mit einem IV-Grad zwischen 70 und 79%. Für die Firmen steigen die Lohnnebenkosten im gleichen Mass wie für dich.

Was als Nächstes zählt

Die Vernehmlassung läuft bis zum 04.02.2027. Danach schreibt der Bundesrat die Botschaft ans Parlament. Das BSV rechnet mit einem Inkrafttreten 2030. Ab dann soll der IV-Fonds bis 2036 wieder die gesetzlich verlangten 50% einer Jahresausgabe erreichen. Ende 2025 waren es 33.3%. Steigt das Defizit trotzdem wieder, sieht die Vorlage einen Automatismus vor, frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten: befristet 0.1 Lohnprozente mehr und ein Stopp bei der Rentenanpassung für höchstens vier Jahre. Am gleichen Tag hat der Bundesrat auch den BVG-Mindestzins auf 2% erhöht.

The Franc Reporter

Allgemeine Information, keine Anlageberatung.

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