Ab dem 01.01.2027 muss deine Pensionskasse den obligatorischen Teil deines Altersguthabens mit mindestens 2% verzinsen, statt wie bisher mit 1.25%. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 04.11.2026 beschlossen. Auf 100'000 Franken BVG-Guthaben sind das für 2027 mindestens 2'000 statt 1'250 Franken Zins. Also 750 Franken mehr.

So hoch war der Mindestzins seit 2011 nicht mehr. Laut der Zeitreihe des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) lag er von 2009 bis 2011 bei 2%. Danach sank er Schritt für Schritt bis auf 1%, wo er von 2017 bis 2023 blieb. Seit 2024 galt 1.25%. Vor genau einem Jahr hat der Bundesrat diesen Satz noch bestätigt und eine Anhebung als «nicht gerechtfertigt» bezeichnet: zu tiefe Bundeszinsen, zu viel Unsicherheit.

Diesmal geht er sogar weiter als seine eigene Fachkommission. Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich am 04.09.2026 für 1.75% ausgesprochen. Der Bundesrat wählt 2%, weil das ihrer Formel mit den Daten per Ende September 2026 entspricht. Die Sozialpartner lagen weit auseinander: Ihre Vorschläge reichten laut Bundesrat von 1.25% bis 3%.

Der Mechanismus

Den Satz legt der Bundesrat nach Art. 15 Abs. 2 BVG fest. Er muss dabei vor allem auf die Rendite der Bundesobligationen schauen, zusätzlich auf Aktien, Anleihen und Immobilien. Und genau dort hat sich 2026 einiges bewegt. Die 10-jährige Bundesobligation rentierte Ende 2025 mit 0.33%, Ende September 2026 mit 0.59%. Der Swiss Performance Index legte 2025 um 17.8% zu, 2026 bis Ende September um 7.6%. Anleihen verloren dagegen leicht, Immobilien legten zu.

Den Kassen geht es entsprechend gut. Das BSV schätzt ihre durchschnittliche Rendite auf 6.1% für 2025 und auf 5.4% für 2026 bis Ende August. Der Deckungsgrad der Kassen ohne Staatsgarantie lag Ende August im Schnitt bei 122.5%. Auf 100 Franken, die sie den Versicherten schulden, haben sie also 122.50 Franken Vermögen. Diese Lage erlaube eine «deutliche Anhebung», schreibt der Bundesrat, als Ausgleich für die höhere Inflation seit 2022.

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Mindestzins 2027 in Franken

50’000 Franken BVG-Guthaben: mindestens 1’000 statt 625 Franken Zins (plus 375).

100’000 Franken: 2’000 statt 1’250 Franken (plus 750).

200’000 Franken: 4’000 statt 2’500 Franken (plus 1’500).

Eigene Rechnung The Franc, Sätze 1.25% und 2% laut Bundesrat.

Was das für dich heisst

Der wichtigere Vergleich ist die Teuerung. Im Oktober lagen die Preise laut Bundesamt für Statistik 1.5% höher als ein Jahr zuvor. Mit 1.25% Zins hätte dein BVG-Guthaben gemessen daran 0.25 Prozentpunkte Kaufkraft verloren. Mit 2% gewinnt es 0.5 Prozentpunkte dazu, solange die Teuerung 2027 nicht deutlich steigt. Das ist unsere eigene Rechnung, keine Prognose.

Wichtig: Der Satz gilt nur für den obligatorischen Teil deines Guthabens, und er ist eine Untergrenze. Deine Kasse darf mehr zahlen. Wie gross dein obligatorischer Teil ist, steht auf deinem Vorsorgeausweis; findest du ihn dort nicht, frag deine Pensionskasse.

Unsere Einschätzung: Für die Kassen wird die Latte höher. Die sichere Bundesobligation bringt 0.59%, der Mindestzins verlangt 2%. Die Lücke von 1.41 Prozentpunkten müssen sie mit Aktien, Anleihen und Immobilien verdienen. Das gelingt leicht in guten Börsenjahren wie 2025. In einem schwachen Jahr trifft es zuerst Kassen mit knappen Reserven.

Was als Nächstes zählt

Der neue Satz gilt ab dem 01.01.2027. Laut Art. 15 Abs. 3 BVG muss der Bundesrat ihn mindestens alle zwei Jahre überprüfen und dabei die Fachkommission und die Sozialpartner anhören. Die letzten beiden Entscheide fielen jeweils Anfang November: am 05.11.2025 und am 04.11.2026. Auf deinem nächsten Vorsorgeausweis siehst du, welchen Zins deine Kasse tatsächlich gutschreibt.

The Franc Reporter

Allgemeine Information, keine Anlageberatung.

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