Ab dem 01.01.2027 muss deine Pensionskasse den obligatorischen Teil deines Altersguthabens mit mindestens 2% verzinsen, statt mit 1.25%. Das hat der Bundesrat am 04.11.2026 beschlossen. Auf 100'000 Franken BVG-Guthaben sind das für 2027 mindestens 2'000 statt 1'250 Franken Zins, also 750 Franken mehr.

So hoch war der Satz laut BSV zuletzt von 2009 bis 2011. Von 2017 bis 2023 lag er bei 1%, seit 2024 bei 1.25%. Die Fachkommission hatte im September 1.75% empfohlen. Der Bundesrat wählt 2%, weil das ihrer Formel mit den Daten per Ende September entspricht.

Der Grund: Die 10-jährige Bundesobligation stieg von 0.33% Ende 2025 auf 0.59% Ende September 2026, Aktien legten deutlich zu. Der Deckungsgrad der Kassen ohne Staatsgarantie lag Ende August im Schnitt bei 122.5%.

Für dich zählt der Vergleich mit der Teuerung: Sie lag im Oktober laut BFS bei 1.5%. Mit 2% gewinnt dein BVG-Guthaben gemessen daran 0.5 Prozentpunkte Kaufkraft, mit 1.25% hätte es 0.25 Prozentpunkte verloren. Der Satz gilt nur fürs Obligatorium und ist eine Untergrenze; deine Kasse darf mehr zahlen.

Was als Nächstes zählt: Der neue Satz gilt ab dem 01.01.2027. Der Bundesrat muss ihn laut Art. 15 Abs. 3 BVG mindestens alle zwei Jahre überprüfen.

The Franc Reporter

Allgemeine Information, keine Anlageberatung.

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