Stand 03.11.2026 · wird bei jeder neuen Prämienrunde unter gleicher URL nachgeführt
Deine Kündigung der Grundversicherung muss bis am 30.11.2026 bei deiner Krankenkasse eintreffen, damit du ab 01.01.2027 woanders versichert bist. Die mittlere Prämie steigt 2027 um 5.0% auf 412 Franken pro Monat, wie das Bundesamt für Gesundheit am 29.09.2026 mitgeteilt hat.
Massgebend ist nicht der Poststempel, sondern der Tag, an dem die Kasse dein Schreiben erhält. So steht es auf Priminfo, dem Prämienrechner des Bundes. Das BAG empfiehlt im Faktenblatt zum Versichererwechsel, die Kündigung bis am 15.11.2026 eingeschrieben oder per A-Post Plus zu senden. Gleichzeitig meldest du dich bei der neuen Kasse an.
Die rechtliche Grundlage ist Artikel 7 Absatz 2 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG). Nach der Mitteilung der neuen Prämie kannst du mit einer Frist von einem Monat auf Ende des Monats wechseln, bevor die neue Prämie gilt. Die Kasse muss dir die neue Prämie mindestens zwei Monate im Voraus mitteilen, also bis am 31.10.2026.
Warum steigen die Prämien 2027?
Laut BAG folgen die Prämien den Kosten der Grundversicherung. Diese stiegen 2025 um 5.3%, für 2027 erwartet das BAG ein Kostenwachstum von 5.0%. Als Treiber nennt das Amt mehr Behandlungen, den medizinisch technischen Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung.
Die mittleren Monatsprämien 2027 laut BAG (Stand 29.09.2026):
Erwachsene: 487.60 Franken, plus 22.80 Franken (4.9%)
Junge Erwachsene: 338.80 Franken, plus 15.40 Franken (4.8%)
Kinder: 128.10 Franken, plus 5.70 Franken (4.6%)
Deine eigene Prämie hängt von Wohnort, Alter, Franchise, Versicherer und Modell ab. Vergleichen kannst du alle Angebote auf priminfo.admin.ch.
Rechnung für eine erwachsene Person mit mittlerer Prämie: 22.80 Franken mehr pro Monat mal 12 ergibt 273.60 Franken mehr im Jahr 2027.
Bis wann muss die Kündigung ankommen?
Bis am 30.11.2026, zur gewöhnlichen Geschäftszeit. Der 30.11.2026 ist ein Montag. Kommt die Kündigung zu spät, wirkt sie erst auf den nächstmöglichen Termin.
Kann ich auch die Franchise oder das Modell ändern?
Ja. Eine tiefere Franchise oder einen Wechsel zwischen Modellen wie Hausarzt, Telmed oder Apotheke musst du der Kasse laut BAG bis am 30.11.2026 schriftlich mitteilen. Eine höhere Franchise kannst du laut BAG Faktenblatt bis am 31.12.2026 wählen.
Was gilt für die Zusatzversicherung?
Zusatzversicherungen sind von der Grundversicherung getrennt. Laut KVG Artikel 7 Absätze 7 und 8 darf dich die bisherige Kasse nicht zwingen, die Zusatzversicherung mitzukündigen, und sie darf sie dir nicht allein wegen des Wechsels kündigen. Für die Kündigung der Zusatzversicherung gelten die Fristen in deinem eigenen Vertrag.
Muss mich die neue Kasse aufnehmen?
Ja. In der Grundversicherung müssen die Versicherer laut BAG jede Person aufnehmen. Dein altes Versicherungsverhältnis endet erst, wenn die neue Kasse der alten bestätigt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist (KVG Artikel 7 Absatz 5). Offene, bis 30.11.2026 gemahnte Prämien musst du laut BAG bis 31.12.2026 bezahlen, sonst bleibt die Kündigung ohne Wirkung.
Allgemeine Information, keine Rechts- oder Versicherungsberatung.
Quellen
BAG, Medienmitteilung «Krankenkassenprämien steigen durchschnittlich um 5,0 Prozent», 29.09.2026: https://www.bag.admin.ch/de/newnsb/BfuGvedj0OOX
Priminfo, Medienmitteilung als PDF, 29.09.2026: https://www.priminfo.admin.ch/downloads/medienmitteilung_2027_DE.pdf
BAG, Faktenblatt Versichererwechsel 2027, abgerufen 03.11.2026: https://www.bag.admin.ch/dam/de/sd-web/92VbSMPCd--v/PG27-FB-Versichererwechsel_DE.pdf
Priminfo, FAQ, abgerufen 03.11.2026: https://www.priminfo.admin.ch/de/faq
Priminfo, Prämienrechner, abgerufen 03.11.2026: https://www.priminfo.admin.ch/de/praemien
KVG Art. 7, Fedlex, abgerufen 03.11.2026: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de#art_7
