Von The Franc Reporter · Stand 02.11.2026, 20:00
Wer der GZO AG Spital Wetzikon Geld geliehen hat, zum Beispiel über die Anleihe über CHF 170 Mio., muss sich bis Samstag entscheiden. Auf dem Tisch liegen 35.4% sofort. Seit Montagmorgen gibt es eine zweite Option, und die kommt von den Gläubigern selbst.
Am Montag um 07:00 Uhr meldete die Spitalimmobilien-Firma Infracore per Ad-hoc-Mitteilung (Stand 02.11.2026, 07:00), sie habe sich gegenüber neun institutionellen Gläubigern unwiderruflich verpflichtet: Scheitert der Nachlassvertrag, bietet Infracore CHF 70 Mio. in bar für alle Liegenschaften und den Betrieb des Spitals. Diese neun Gläubiger halten laut Infracore Forderungen von rund CHF 130 Mio., mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Forderungen. Sie haben Infracore schriftlich mitgeteilt, dass sie dem Nachlassvertrag in der jetzigen Form nicht zustimmen.
Was der Nachlassvertrag bietet
Der Nachlassvertrag vom September 2026 verspricht den ungesicherten Gläubigern eine feste Dividende von 29.0%, spätestens 45 Tage nach Inkrafttreten, und weitere 10.3% am elften Jahrestag. Dazu kommt ein Zuschlag aus einer Bankgarantie. Weil sich GZO am 28.10.2026 mit der Baufirma Steiner AG und deren Rechtsnachfolgerin H56 Immo AG geeinigt hat, werden davon CHF 15.4 Mio. frei. Zusammen mit der ersten festen Dividende von CHF 70.1 Mio. ergibt das laut GZO eine Sofortzahlung von CHF 85.5 Mio. oder 35.4% der Forderungen (Stand 28.10.2026). Fest zugesichert sind total 45.7%. Mehr gibt es nur, wenn das Spital in den nächsten zehn Jahren eine EBITDA-Marge von über 8% schafft.
Für dich als Anleihegläubiger heisst das in Franken: Auf CHF 10'000 Nennwert wären es rund CHF 3'540 (10'000 × 35.4%) kurz nach Inkrafttreten und weitere CHF 1'030 (10'000 × 10.3%) nach elf Jahren, also CHF 4'570 fest. Die Basis ist die Forderung samt Zinsen bis 30.04.2024, der Betrag kann deshalb leicht höher liegen (eigene Rechnung, Stand 02.11.2026). Die Zahlungen auf die Anleihe (ISIN CH0240109618) laufen laut Vertrag über die Hauptzahlstelle, danach werden die Titel bei SIX SIS gelöscht.
Warum die Abstimmung kippen kann
Angenommen ist der Vertrag nur mit einem doppelten Quorum, so steht es in den GZO-Informationen zur Gläubigerversammlung vom 22.10.2026: entweder mehr als die Hälfte der Gläubiger mit mindestens zwei Dritteln der Forderungen oder ein Viertel der Gläubiger mit mindestens drei Vierteln der Forderungen. Wer nicht abstimmt, sagt faktisch Nein. Halten Gläubiger mit mehr als der Hälfte der Forderungen an ihrem Nein fest, ist rechnerisch keine der beiden Schwellen mehr erreichbar. Einsendeschluss ist der 07.11.2026. Stimmberechtigt sind Gläubiger, die ihre ungesicherte Forderung im Schuldenruf angemeldet haben. Angestellte mit privilegierten Lohnforderungen stimmen nicht mit ab.
Was bei einem Nein passiert
GZO warnt, ein Nein führe zum Konkurs, der Spitalbetrieb würde kurzfristig eingestellt, und die Gläubiger müssten mit einer tieferen Dividende und einer deutlich späteren Auszahlung rechnen. Der Vergleich mit Steiner gilt dann ausdrücklich nicht. Infracore hält dagegen, der Betrieb würde mit dem Partner Swiss Medical Network ohne Unterbruch weiterlaufen. Flüssige Mittel und Forderungen der GZO kauft Infracore nicht. Sie blieben für die Gläubiger. Öffentliche Gelder seien keine im Spiel, die Finanzierung stehe. Wie viele Prozent die Gläubiger in diesem Fall bekämen, sagt Infracore nicht. Eine Zahl nennen wir deshalb auch nicht.
Ein Detail für Aktionäre von Infracore (SIX: INFRAC): Das Angebot hat der Verwaltungsrat bereits genehmigt. Eingereicht wird es erst, wenn das Scheitern des Nachlassvertrags feststeht.
Wie es weitergeht
Nach dem 07.11.2026 zählen die Sachwalter die Stimmen. Bis 04.12.2026 reichen sie dem Nachlassgericht ihren Bericht mit einer Empfehlung ein, dann entscheidet das Gericht. Die Nachlassstundung läuft bis 19.12.2026. Fragen zur eigenen Stimme beantwortet die Hotline der Sachwalter (Deutsch 043 222 38 30), Unterlagen und Vollmacht findest du auf der Website der Sachwalter.
Allgemeine Information, keine Anlageberatung.
Quellen: Infracore SA, Ad-hoc-Mitteilung 02.11.2026, 07:00 · GZO AG, Nachlassvertrag (25.09.2026) · GZO AG, Gläubiger-Updates 22.10. und 28.10.2026 · Sachwalter GZO