Von The Franc Reporter · Stand 31. Oktober 2026

Willst du für 2027 eine günstigere Grundversicherung, musst du jetzt handeln: Die Kündigung muss spätestens am Montag, 30. November 2026, bei deiner bisherigen Krankenkasse eintreffen. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel.

Der Anlass ist die Prämienrunde für das nächste Jahr. Die mittlere Krankenkassenprämie steigt 2027 um 5.0% auf 412 Franken pro Monat, das sind 19.70 Franken mehr als 2026, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 29. September mitteilte. Für Erwachsene steigt die mittlere Monatsprämie um 4.9% auf 487.60 Franken, für junge Erwachsene um 4.8% auf 338.80 Franken und für Kinder um 4.6% auf 128.10 Franken. Das BAG nennt als Treiber mehr Behandlungen, den medizinisch-technischen Fortschritt und die Alterung der Bevölkerung. Was du selbst bezahlst, hängt aber von Wohnort, Alter, Franchise, Kasse und Versicherungsmodell ab.

Grafik: Mittlere Krankenkassenprämie 2027 412 Fr. (+5.0%); Erwachsene ab 26 487.60 Fr., 19–25 Jahre 338.80 Fr., 0–18 Jahre 128.10 Fr.; Kündigung bis 30.11.

Quelle: BAG, Medienmitteilung vom 29.09.2026.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider und das BAG stellten die Prämien 2027 am 29. September vor; hier die ganze Medienkonferenz.

Video: Der Schweizerische Bundesrat

Die Kassen mussten ihre Versicherten bis 31. Oktober über die neuen Prämien informieren, so steht es im Faktenblatt des BAG zum Kassenwechsel. Hast du noch keinen Brief erhalten, frag am besten direkt bei deiner Kasse nach. Wichtig zu wissen: Die Grundversicherung bezahlt bei jeder Kasse dieselben Leistungen, nur der Preis ist unterschiedlich. Jede Kasse muss dich in der Grundversicherung ohne Vorbehalt aufnehmen, unabhängig von Alter und Gesundheit, und darf keinen Gesundheitsfragebogen verlangen.

Die Fristen für den 1. Januar 2027

Laut BAG-Faktenblatt muss die Kündigung der Grundversicherung spätestens am 30. November 2026 bei der Krankenkasse eintreffen. Das BAG empfiehlt, sie bis 15. November eingeschrieben oder per «A-Post Plus» zu verschicken. Weil der 15. November ein Sonntag ist, heisst das praktisch: Brief bis Samstag, 14. November, auf die Post bringen. Gleichzeitig meldest du dich bei der neuen Kasse an; eine Offerte vorher ist nicht nötig.

Dieselbe Frist, der 30. November, gilt, wenn du eine tiefere Franchise willst oder ein Spezialmodell verlassen bzw. in ein anderes Modell wechseln möchtest. Eine höhere Franchise kannst du noch bis 31. Dezember 2026 schriftlich wählen. Der Wechsel von der freien Arztwahl in ein Modell mit eingeschränkter Wahl ist jederzeit möglich.

Fristen 2027 auf einen Blick

Sa 14.11.: Kündigung eingeschrieben abschicken (BAG empfiehlt 15.11., ein Sonntag) · Mo 30.11.: Kündigung, tiefere Franchise und Modellwechsel müssen bei der Kasse eingetroffen sein · Do 31.12.: letzter Tag für eine höhere Franchise · Quelle: BAG-Faktenblatt

Der Wechsel selbst ist einfach. Vergleiche zuerst die Prämien für deine Postleitzahl, dein Alter und deine Franchise im Prämienrechner des Bundes auf priminfo.admin.ch; der Vergleich ist kostenlos. Melde dich dann bei der neuen Kasse an und schick die Kündigung eingeschrieben an die alte. Priminfo bietet dafür Musterbriefe für Kündigung und Anmeldung. Deine bisherige Versicherung endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist.

Zwei Stolpersteine nennt das BAG: Hast du Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen, die bis 30. November gemahnt wurden, und begleichst du diese Schulden nicht bis 31. Dezember, kannst du die Kasse nicht verlassen. Und für Zusatzversicherungen gelten meist andere Kündigungsfristen. Die Kasse darf dich nicht zwingen, die Zusatzversicherung zusammen mit der Grundversicherung zu kündigen.

Neue Modellnamen

Priminfo teilt die günstigeren Modelle neu in vier Kategorien ein: PRAXIS (zuerst in die eigene Arztpraxis), TEL_DIG (zuerst Telefon oder App), PHARM (zuerst in die Apotheke), FLEX (mehrere erste Anlaufstellen). Die Leistungen sind gleich, nur erste Anlaufstelle und Prämie unterscheiden sich. Quelle: priminfo.admin.ch

Welche Franchise passt?

Erwachsene können eine Franchise zwischen 300 Franken (gesetzliches Minimum) und 2'500 Franken wählen, die Stufen sind in Art. 93 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) festgelegt; nicht jede Kasse muss jede Stufe anbieten. Zusätzlich zur Prämie zahlst du die Franchise, danach 10% Selbstbehalt bis höchstens 700 Franken pro Jahr, und bei einem Spitalaufenthalt 15 Franken pro Tag, wie priminfo erklärt.

Eine einfache Rechnung zeigt das Risiko. In einem schlechten Jahr zahlst du als Erwachsene oder Erwachsener mit Franchise 300 höchstens 300 plus 700, also 1'000 Franken aus dem eigenen Sack, ohne Spitalbeitrag. Mit Franchise 2'500 sind es bis zu 3'200 Franken, also 2'200 Franken mehr. Der Prämienrabatt für eine höhere Franchise ist gesetzlich auf 70% des zusätzlich übernommenen Risikos begrenzt, wie das BAG zu den Wahlfranchisen schreibt; für 2'500 Franken entspricht das höchstens 1'540 Franken pro Jahr (unsere Rechnung: 70% von 2'200 Franken). Die Ersparnis deckt ein teures Jahr also nie ganz. Wer eine chronische Krankheit hat oder eine Behandlung erwartet, trägt mit der tiefen Franchise weniger Risiko.

Was als Nächstes kommt

Bis Samstag, 14. November, sollte die Kündigung eingeschrieben auf der Post sein. Am Montag, 30. November, müssen Kündigung, tiefere Franchise und Modellwechsel bei der Kasse eingetroffen sein. Wer die Franchise erhöhen will, hat Zeit bis 31. Dezember. Die neuen Prämien gelten ab 1. Januar 2027.

Allgemeine Information, keine Anlageberatung.

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