Von The Franc Reporter · Stand 04.11.2026, 06:50
Kauft ein chinesischer Staatskonzern derzeit eine Schweizer Industriefirma, muss der Bund den Deal nicht prüfen. Das Gesetz dafür ist beschlossen, gilt aber noch nicht. Ein möglicher Verkauf in Goldach SG zeigt, wo die Lücke liegt.
Die China General Technology (Group) Holding, kurz Genertec, erwägt den Kauf von Kellenberger, dem Hersteller von Präzisionsschleifmaschinen. Das berichtet Bloomberg, publiziert auf swissinfo am 04.11.2026 um 04:32, gestützt auf Personen, die mit der Sache vertraut sind. Der Preis läge bei rund 400 Millionen Dollar. Verkäufer wäre der US-Finanzinvestor Centre Lane Partners. Die Gespräche laufen, ein Abschluss ist offen. Genertec, Kellenberger und Centre Lane haben auf Anfragen von Bloomberg nicht reagiert. Zum Referenzkurs der EZB vom 03.11.2026 sind 400 Millionen Dollar rund 328 Millionen Franken.
Kellenberger baut seit 1917 Schleifmaschinen. Am Hauptsitz in Goldach arbeiten laut Firmenangaben rund 250 Menschen, dazu kommen rund 30 Lernende. Die Fertigungstiefe liegt laut Kellenberger bei 85%, die Kernkomponenten aller Maschinen entstehen in Goldach. Centre Lane hat das Geschäft im September 2024 aus dem Gläubigerschutzverfahren (Chapter 11) des US-Konzerns Hardinge übernommen. Als Kunden nennt der Investor in seiner Mitteilung vom 19.09.2024 unter anderem Luft- und Raumfahrt, Energie, Medizin und Verteidigung.
Das Gesetz liegt bereit, gilt aber noch nicht
Das Parlament hat am 19.12.2025 das Investitionsprüfgesetz (IPG, BBl 2026 31) verabschiedet, die Referendumsfrist lief am 17.04.2026 ungenutzt ab. In Kraft ist es nicht. Das SECO nennt als Ziel das Jahr 2027. Die Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung endete am 05.10.2026 (BBl 2026 1611). Bis dahin gibt es in der Schweiz keine allgemeine Prüfung für Firmenkäufe durch ausländische Staaten.
Genertec wäre genau die Art Käufer, für die das Gesetz gemacht ist. Es gilt nur für ausländische staatliche Investoren (Art. 1 Abs. 2 IPG). Dazu zählen Firmen mit Sitz im Ausland, die ein ausländisches Staatsorgan kontrolliert (Art. 2 Bst. d Ziff. 2 IPG). Bloomberg bezeichnet Genertec als chinesisches Staatsunternehmen.
Unsere Prüfung: Auch 2027 wäre es eng
Wir haben den Fall durch Art. 3 IPG geschickt. Die Grösse ist kein Hindernis: Das Gesetz greift ab 50 Vollzeitstellen oder 10 Millionen Franken Umsatz, Kellenberger liegt mit rund 250 Stellen in Goldach klar darüber. Der Haken ist die Branche. Strom, Wasser, Spitäler, Banken oder Telekom macht Kellenberger nicht. Passen kann nur eine Gruppe: Hersteller von Gütern, die für die Armee oder die Sicherheit des Bundes entscheidend sind und deren Ausfuhr nach dem Kriegsmaterial- oder dem Güterkontrollgesetz bewilligt werden muss (Art. 3 Abs. 1 Bst. a IPG). Beides muss erfüllt sein.
Der zweite Teil ist bei Präzisionsmaschinen gut möglich. Werkzeugmaschinen gelten als Dual-Use-Güter, wenn sie die technischen Werte im Anhang 2 der Güterkontrollverordnung erreichen, etwa bei der Positioniergenauigkeit (SECO). Ob das für Kellenberger-Maschinen zutrifft und ob die Armee auf sie angewiesen ist, ist öffentlich nicht bekannt. Unsere Einschätzung: Fehlt einer der beiden Punkte, bräuchte der Kauf auch nach 2027 keine Genehmigung. Der Bundesrat könnte aber weitere Branchen für höchstens zwölf Monate unterstellen (Art. 3 Abs. 3 IPG).
Was das IPG verlangt, wenn es greift
Gesuch beim SECO vor dem Vollzug (Art. 6). Entscheid innert eines Monats, mit vertiefter Prüfung innert drei weiterer Monate (Art. 7 und 8). Bei erheblicher politischer Tragweite entscheidet der Bundesrat (Art. 8 Abs. 2). Bis zur Genehmigung ist die Übernahme zivilrechtlich nicht wirksam (Art. 8 Abs. 4). Wer ohne Genehmigung vollzieht, riskiert bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 20 Abs. 1).
Was bereits gilt, ist die Exportkontrolle. Erfasste Güter brauchen für die Ausfuhr eine Bewilligung des SECO, egal in welches Land sie gehen (Art. 3 Abs. 1 GKV). Das ändert sich mit einem neuen Besitzer nicht: Eine kontrollierte Maschine verlässt Goldach auch dann nur mit Bewilligung. Neu entscheidet aber ein Staatskonzern über Strategie, Standort und Wissen. Ob zudem die Wettbewerbskommission den Kauf prüfen muss, hängt von den Umsatzschwellen in Art. 9 des Kartellgesetzes ab. Kellenbergers Umsatz ist nicht öffentlich.
Was kommt als Nächstes
Für Genertec und Centre Lane gibt es keinen öffentlichen Termin, laut Bloomberg kann der Deal auch scheitern. Für das Gesetz zählt der Bundesrat: Er muss die Verordnung verabschieden und den Starttermin festlegen, geplant ist 2027. Wird Kellenberger vorher verkauft, prüft niemand nach dem IPG. Wir verfolgen das Handelsregister und die Mitteilungen der Beteiligten.
Allgemeine Information, keine Anlageberatung.
