Von The Franc Reporter · Stand 31.10.2026

Am Sonntag, 29. November 2026, wird über zwei Vorlagen abgestimmt, die dein Budget betreffen. Bei einem Ja zur ersten steigt die Mehrwertsteuer frühestens ab 2028; die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) schätzt die Mehrbelastung auf durchschnittlich rund 15 Franken pro Monat und Haushalt. Die zweite betrifft die direkte Bundessteuer von Ehepaaren; wie stark wer entlastet oder belastet würde, hängt von der Umsetzung ab.

Insgesamt kommen vier Vorlagen an die Urne. Neben den zwei Steuerthemen sind das die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» und die Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG). Abstimmen dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, auch Auslandschweizer; die Mehrwertsteuer zahlen alle, die in der Schweiz einkaufen. Alle Angaben stammen, wo nicht anders vermerkt, aus den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates, die für die Haushaltszahlen und Steuerausfälle Schätzungen der ESTV wiedergeben.

Vorlage 1: Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente

Auf dem Stimmzettel steht: «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer annehmen?» Das Geld ist für die 13. AHV-Rente bestimmt. Ab 2026 erhalten unverheiratete Rentnerinnen und Rentner damit bis zu 2'520 Franken mehr pro Jahr, Ehepaare maximal 3'780 Franken, ausbezahlt jeweils im Dezember. Die Kosten liegen laut Erläuterungen 2026 bei über 4 Milliarden Franken und später bei über 5 Milliarden pro Jahr.

Konkret würde der Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte von 8.1% auf 8.5% steigen, der Sondersatz für Beherbergung von 3.8% auf 4.0%. Der reduzierte Satz von 2.6% für Lebensmittel, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher bliebe unverändert. Wohnungsmieten und Krankenkassenprämien unterliegen der MWST nicht. Die Erhöhung wäre unbefristet und könnte frühestens Anfang 2028 in Kraft treten. Die AHV erhielte damit ab 2029 schätzungsweise rund 1.4 Milliarden Franken pro Jahr, im Startjahr 2028 rund 1.1 Milliarden. Zusammen mit dem Bundesbeitrag deckt das laut Erläuterungen rund die Hälfte der zusätzlichen Kosten der 13. AHV-Rente.

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MWST-Sätze heute → bei Ja

Normalsatz 8.1% → 8.5% · Beherbergung 3.8% → 4.0% · reduzierter Satz 2.6% → 2.6% · frühestens ab 2028 · Quelle: Abstimmungserläuterungen

Tabelle zur Abstimmung vom 29. November 2026 über die Mehrwertsteuer für die 13. AHV-Rente. Normalsatz heute 8.1%, bei Annahme 8.5%. Sondersatz für Beherbergung heute 3.8%, bei Annahme 4.0%. Reduzierter Satz heute und bei Annahme 2.6%. Inkrafttreten frühestens Anfang 2028. Mehrbelastung laut Schätzung der ESTV durchschnittlich rund 180 Franken pro Jahr oder 15 Franken pro Monat und Haushalt. Pro 1'000 Franken normal besteuerter Ausgaben 3.70 Franken mehr bei voller Weitergabe, eigene Rechnung.

Die MWST-Vorlage vom 29. November in Zahlen: amtliche Sätze heute und bei Annahme, ESTV-Schätzung pro Haushalt und eigene Umrechnung pro 1'000 Franken. Grafik: The Franc. Quelle: Abstimmungserläuterungen des Bundesrates.

Für die Hotellerie gilt ein Vorbehalt: Der Sondersatz für Beherbergung ist bis Ende 2027 befristet. Bei Redaktionsschluss der Erläuterungen war noch nicht entschieden, ob das Parlament ihn verlängert. Läuft er aus, gilt für Hotelübernachtungen ab 2028 der Normalsatz, unabhängig von dieser Abstimmung.

Was heisst das für dein Haushaltsbudget? Die ESTV schätzt die Mehrbelastung auf durchschnittlich 180 Franken pro Jahr und Haushalt, also 15 Franken pro Monat. Die Zahl hängt vom Einkommen ab:

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Mehrbelastung pro Haushalt laut ESTV

Bruttoeinkommen bis 4'600 Fr./Monat: rund 7 Fr. pro Monat (84 Fr. pro Jahr) · 6'700 bis 9'400 Fr.: rund 13 Fr. (156 Fr. pro Jahr) · über 13'400 Fr.: rund 28 Fr. (336 Fr. pro Jahr) · Durchschnitt: 15 Fr. (180 Fr. pro Jahr) · Jahreswerte = unsere Rechnung × 12

Auf einzelne Preise umgerechnet: Ein Preis mit 8.1% MWST steigt mit 8.5% um 1.085 ÷ 1.081 − 1 = 0.37%, sofern die Erhöhung voll weitergegeben wird (unsere Rechnung aus den offiziellen Sätzen). Bei 1'000 Franken normal besteuerten Ausgaben sind das 3.70 Franken mehr. Einkäufe zum reduzierten Satz, etwa Lebensmittel, ändern sich nicht. Die Schätzungen der ESTV gehen davon aus, dass die Erhöhung auf die Preise überwälzt wird; ob Händler das tun, entscheiden sie selbst.

Bei einem Nein bleiben die Sätze bei 8.1%, 3.8% und 2.6%. Für die 13. AHV-Rente gibt es dann keine Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer. Laut Erläuterungen beträgt das AHV-Defizit 2035 mit der Erhöhung schätzungsweise rund 3 Milliarden Franken, ohne sie rund 5 Milliarden. Die Renten 2026 und 2027 sind in beiden Fällen nicht zusatzfinanziert.

Vorlage 2: Die Ehepaar-Initiative

Auf dem Stimmzettel steht: «Wollen Sie die Volksinitiative ‹Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!› annehmen?» Ausgangslage: Am 8. März 2026 wurde die Individualbesteuerung angenommen. Ab 2032 versteuert jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen, bei Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die Initiative verlangt für die direkte Bundessteuer, dass die Einkommen eines Ehepaars weiterhin zusammengerechnet werden und Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Das Parlament hätte drei Jahre Zeit für ein Gesetz. Ist bis 1. Januar 2030 keines in Kraft, müsste der Bundesrat per Verordnung die «alternative Steuerberechnung» einführen: Die Bundessteuer eines Ehepaars wird gemeinsam und wie bei Unverheirateten berechnet, bezahlt wird der tiefere Betrag.

Die finanziellen Folgen hängen von der Umsetzung ab. Gestützt auf die heutigen Tarife schätzt die ESTV die Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer auf 680 Millionen bis 3 Milliarden Franken pro Jahr, davon entfielen rund 140 bis 640 Millionen auf die Kantone. Bei der alternativen Steuerberechnung wären es 680 Millionen bis 1.4 Milliarden, davon 140 bis 300 Millionen für die Kantone. Damit die Mindereinnahmen nicht zu hoch ausfallen, müsste das Parlament laut Erläuterungen gewisse Steuerpflichtige höher belasten als heute, in erster Linie Unverheiratete, möglicherweise auch einen Teil der Ehepaare. Bei der alternativen Steuerberechnung würden laut Erläuterungen vor allem Ehepaare mit zwei höheren, ähnlichen Einkommen weniger zahlen; für Unverheiratete ohne Kinder würde sich nichts ändern. Bei einer Variante mit rund 680 Millionen Franken Entlastung müssten Ehepaare mit sehr ungleichen Einkommen und Unverheiratete mit Kindern mehr bezahlen als heute. Ehepaare würden weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen.

Bei einem Ja könnte ab 2032 beim Bund die gemeinsame Besteuerung und bei den Kantonen die Individualbesteuerung gelten, sofern das Parlament bis dahin nichts anderes beschliesst. Bei einem Nein gilt ab 1. Januar 2032 die Individualbesteuerung für Bund, Kantone und Gemeinden; sie entlastet die Steuerpflichtigen bei der direkten Bundessteuer laut ESTV-Schätzung insgesamt um rund 700 Millionen Franken pro Jahr. Eine Frankenzahl für ein Beispielpaar nennen die Erläuterungen nicht, weil Modell und Tarife erst festgelegt würden; wir rechnen deshalb keine aus.

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Ehepaar-Initiative in Zahlen

Mindereinnahmen Bund 680 Mio. bis 3 Mrd. Fr./Jahr (davon Kantone 140 bis 640 Mio.) · alternative Steuerberechnung 680 Mio. bis 1.4 Mrd. (Kantone 140 bis 300 Mio.) · Frist Umsetzung 1.1.2030 · bei Nein: Individualbesteuerung ab 1.1.2032, Entlastung Bundessteuer rund 700 Mio. · Quelle: ESTV-Schätzungen in den Abstimmungserläuterungen

Was als Nächstes kommt

Abgestimmt wird am Sonntag, 29. November 2026. Bei einem Ja zur AHV-Vorlage legt der Bundesrat den Starttermin fest, frühestens Anfang 2028. Bei einem Ja zur Ehepaar-Initiative läuft die Frist für ein Umsetzungsgesetz bis 1. Januar 2030. Bei einem Nein tritt am 1. Januar 2032 die Individualbesteuerung in Kraft.

Allgemeine Information, keine Anlageberatung.

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